(1.3) Definite Beschreibungen und Bezüge (2. Aufl.)
vor 5 Jahren
Aus den Begutachtungssituationen kenne ich viele, viele Täter, um nicht zu sagen fast ausschließlich auch Täter aus dem Bereich der Sexualkriminalität, die das Internet nutzen, mehr oder minder stark. Es gibt ja kaum noch einen Täter, der ein Vergewaltigungsdelikt begeht oder sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern begeht, der nicht vorher irgendwie im Internet irgendwie auffällig war. Wir finden bei fast allen Sexualstraftätern, oder Männern, die einer Sexualstraftat beschuldigt werden, auffällige Verhaltensweisen im Internet. Die gehen ins Internet, weil sie dort ein Bedürfnis befriedigen wollen.Dabei sollte die spezifische Nutzung der Internet durch potenzielle wie tatsächliche Sexualstraftäter nicht weiter verwundern, denn schließlich lassen sie auch ein spezifisches Verhalten außerhalb des Internet erkennen. Der wesentliche Unterschied zwischen Internet und dem Rest der Welt liegt in der vermeintlich leichteren, jedoch bislang nicht umgesetzten (oder als ausreichend empfundenen) Kontrollierbarkeit des Internets.
(Prof. Dr. Michael Osterhaider, ab 21'20")
"Leider reicht das Material [...] den Ermittlungsbehörden nicht aus, einen Anfangsverdacht zu generieren [..]."Wie bitte? Da verabredet sich ein deutlich erwachsener Mann mit einem minderjährigen Mädchen (die Chatprotokolle und das aufgenommene Eingeständnis des Mannes, deren Autor zu sein dürften ja mit dazu zählen) unter Bezug auf die schlüpfrigen Stellen, und DAS soll nicht als Anfangsverdacht z.B. für eine Hausdurchsuchung genutzt werden können??2?
(45'05")
Ok, was könnte hinter der Zurückweisung des Materials stehen? Das Bild- und Tonmaterial ist natürlich nicht gerichtsfest, da unrechtmäßig erhoben (§ 201 STGB, Vertraulichkeit des Wortes). In einem sich evtl. ergebenden Verfahren dürfte es also nicht verwendet werden. Aber ein Anfangsverdacht sollte sich damit schon begründen lassen. Oder...?Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Sex-Skandal in Kur-Klinik auf Sylt
(Bild, 13.09.2010)
Missbrauchsverdacht in Kinderklinik - Schatten über SyltWas war geschehen? In der DAK-Kinderkurklinik Haus Quickborn soll es zu sexuellem Missbrauch gekommen sein! Entsprechend hoch ist die Empörung, sind doch die zahlreichen Missbrauchsfälle in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Odenwaldschule noch gut im Gedächtnis. Die Gemüter sind erhitzt: jahrelang war erlittenes Leid totgeschwiegen und verdrängt worden, nun soll eine neue Offenheit der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger einen Riegel vorschieben. Ganz in diesem Sinne ist auch das unlängst erschienene Buch Stephanie zu Guttenbergs zu verstehen: "Schaut nicht weg!" Nein, weggesehen werden soll wahrlich nicht mehr. Vielmehr hell auszuleuchten ist der dunkle Sumpf des Missbrauchs, in dem unablässig ungezählte Kinderkörper und -seelen geschändet werden.
(Spiegel Online, 20.09.2010)
Allerdings habe es offenbar auch einen Gruppendruck gegeben. Wer die Aufgaben nicht erfüllt habe, sei als "Angsthase, Memme und Spielverderber beschimpft" worden.OMG - WER HÄTTE SOLCHES JE VERMUTET??? Sexspielchen im Jungenlager!!! Wer kann den so was ahnen?
(Quelle: Spiegel Online)